News

  • Das könnte wirklich zu höherer CO2-Speicherung führen: Ein wieder vernässtes Moor mit angepasster Landwirtschaft. Bild: Greifswald Moor Zentrum im factory-Magazin "Klimaneutral"

Urteil zu Greenwashing: Apple Watch nicht klimaneutral

Mit dem Begriff der Klimaneutralität werben viele Unternehmen und Organisationen für ihre Produkte und Services – und vielfach missbräuchlich. Klagen dagegen und ihre Erfolge vor Gericht zeigen, dass Unternehmen die Kompensation der Klimawirkung nicht nachweisen können. Jetzt trifft ein Gerichtsurteil den Premium-Hersteller Apple.

Klimaneutralität ist der zentrale Begriff für das große Ziel: die Begrenzung der Erderhitzung bis Mitte des Jahrhunderts.

Im Marketing von Unternehmen und Produkten ist er überaus populär. Da aber nur die wenigsten Unternehmen ihre Emissionen vollständig eliminieren können, spielt die so genannte Kompensation von Emissionen die zentrale Rolle.

Durch Kauf von Emissionszertifikaten oder Investionen in Klimaschutzprojekte ziehen sie deren Emissionseinsparungen von der eigenen CO2-Produktion ab – und kompensieren so bis zur Netto-Null: "klimaneutral".

Derartige Kompensationsprojekte treiben mitunter kuriose Blüten: So beteiligt z. B. von VW finanziertes Projekt einer veränderten Weidehaltung von Rindern der indigenen Maasai in Tansania die Hirten nicht an der Gestaltung, gefährdet dadurch die Widerstandsfähigkeit der Weidegebiete und ist dazu auch noch wissenschaftlich zweifelhaft in seiner Kohlenstoffspeicherwirkung.

 

Die Kompensationsprojekte bleiben im Dunkeln

Zweifelhaft ist das auch im Fall der drei Smartwatch-Modelle, die Apple als "CO2-neutrale Produkte" bewirbt. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main jetzt bekanntgegeben – und einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Apple Distribution International Ltd. stattgegeben (Az. 3-06 O 8/24).

Der Technologiekonzern behauptet, die bei der Produktion der Uhren entstehenden CO2-Emissionen würden durch "naturbasierte" Kompensationsprojekte ausgeglichen. Um welche Projekte es sich handelt, soll Apple dabei lange im Unklaren gelassen haben.

Im Laufe des seit 2024 geführten Gerichtsverfahrens habe sich der Verdacht der DUH allerdings bestätigt: Das Unternehmen setzt zur Kompensation seiner verbliebenen CO2-Emissionen auf Eukalyptus-Monokulturen in Paraguay, deren Pachtverträge schon 2029 auslaufen und deren Nachnutzung nicht sichergestellt ist.

Eine neutrale CO2-Emissionsbilanz lasse sich so nicht erreichen, sagt der DUH – und auch das Gericht. Das urteilte: Die Werbung ist wegen der kurzen Projektlaufzeit nicht haltbar.

Die von Apple genannten Pufferkonten, die den Verlust der Pachtflächen nach dem Vertragsende ausgleichen sollen, seien ebenfalls ungeeignet, um eine ausreichende Sicherheit der Bindung der gespeicherten Emissionen zu gewährleisten, so das Landgericht.

 

Monokulturen sind zweifelhafte Kompensationsgeschäfte

Das Versprechen der Klimaneutralität täusche die Verbraucherinnen und Verbraucher, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es fuße auf einem CO2-Ablasshandel mit einem untauglichen Kompensationsprojekt.

"Die angebliche CO2-Speicherung in den kommerziellen Eukalyptus-Plantagen ist zeitlich auf nur noch wenige Jahre begrenzt, die vertraglichen Sicherheiten für die Zukunft genügen nicht und die ökologische Integrität der Monokultur-Flächen ist nicht gegeben", so Resch.

Denn Eukalyptusmonokulturen sind keine naturbelassenen Wälder. Sie werden durch den regelmäßigen Einsatz von Ackergiften wie dem "Bienenkiller" Fipronil erhalten. Die schnellwachsenden Bäume verbrauchen enorme Mengen an Wasser und sind in Dürreperioden sehr leicht entzündlich. Das stellt die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung durch solche Projekte noch zusätzlich in Frage.

 

“Die Werbeaussage ist irreführend”

Laut Rechtsanwalt Remo Klinger darf Apple nach diesem Gerichtsurteil seine Smartwatches nicht länger wie bisher mit der Aussage 'Die Apple Watch ist unser erstes CO2-neutrales Produkt' bewerben.

Weder konnte der Konzern die Verlängerung der Pachtverträge nachweisen, noch das Korrektiv eventueller Unsicherheiten durch sogenannte "Verra-Pufferkonten", so Klinger.

"Der Fortbestand des Projektes ist folglich nicht gewährleistet und die Werbeaussage von Apple damit schlichtweg irreführend."

Zum Thema:

Zurück

RSS-Feed

2025

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011