
Freier handeln
Über Freihandelsabkommen mit einer Vielzahl von Staaten möchte die Europäische Union Handelsbeschränkungen abbauen. Gleichzeitig errichten diese Verträge neue Hürden für nachhaltiges Wirtschaften. Denn Unternehmen erhalten zwar wirksame Hebel für ihre Interessen, aber verbindliche Vorgaben zur Nachhaltigkeit und Einhaltung der Menschenrechte fehlen. Dabei könnte die Handelspolitik durchaus ökologisch, ökonomisch und sozial gerechtes Handeln auf internationaler Ebene ermöglichen.
Von Alessa Hartmann
Täglich erreichen uns Bilder und Berichte zu Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen, zur Nichteinhaltung von Arbeitsmindeststandards wie in der Textilindustrie oder in Minen, und zu Umweltvergehen wie vergiftete Flüsse und illegal abgeholzte Wälder. Bisher fehlt es an wirksamen Gegenmitteln. Unternehmen, die Vor- oder Endprodukte von derart handelnden Zulieferern beziehen, übernehmen dafür nur selten Verantwortung – die eigentlich Verantwortlichen werden in der Regel nicht rechtlich belangt. Selbst in Zeiten von Corporate Social Responsibility (CSR)-Strategien vieler Unternehmen geschieht dies oft nur nach öffentlichem Druck durch Nichtregierungsorganisationen und Medien.
Einer der Gründe dafür ist die derzeitige Handelspolitik vieler Staaten. Sie zielt vor allem auf Marktöffnung und Maximierung von Profit, hat aber kaum den Schutz und Nutzen der Menschen und ihrer Lebensgrundlagen im Blick.
Eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert daher in einem „Alternativen Handelsmandat“ eine grundlegende Veränderung der Art und Weise, wie und was in Handelsabkommen verhandelt wird: Zuallererst pochen sie darauf, dass die Verhandlungen transparent sind und alle Verhandlungsdokumente öffentlich gemacht werden. Zudem sollten Abkommen so gestaltet werden, dass sie nach Überprüfung geändert oder gekündigt werden können – tatsächlich ist dies bisher nicht möglich.
Die Forderung nach Transparenz geht aber weiter. Zum Beispiel sollte dieser Grundsatz auch entlang der kompletten Lieferkette gelten, damit die darin beteiligten Unternehmen rechtlich verantwortlich gemacht werden können. Denn bisher kranken alle gut gemeinten Initiativen daran, dass sie sich zwar schön anhören, aber für transnational operierende Unternehmen rechtlich nicht verbindlich sind, weil sie auf Freiwilligkeit beruhen. Die demokratische Kontrolle wird vielmehr beschnitten: Während transnationale Unternehmen über das im Investitionsschutzabkommen verankerte Konzernklagerecht (Investor-to-State-Dispute Settlement – ISDS) ein starkes justiziables Instrument erhalten, haben Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen diesen privilegierten Zugang nicht.
Um diese Global Player auch auf nationaler Ebene zur Verantwortung ziehen zu können, wird gefordert, ein entsprechendes Unternehmensstrafrecht einzuführen. Das Wohl von Mensch und Umwelt dürfte es sicherlich stärken, wenn deutsche Mutterunternehmen für die Menschenrechtsverletzungen der Töchter haftbar gemacht werden können.
Dies alles sind gute und wirksame Ideen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen zu verhindern und zu ahnden. Doch wie sieht es derzeit in der Praxis aus? Nimmt die EU-Kommission, die für die Handelspolitik in Europa verantwortlich ist, diese Vorschläge ernst und auf?
Nachhaltigkeits-Check bei TTIP und CETA
Im Oktober 2015 berichtete der Guardian vom Vorschlag der EU-Kommission für ein Nachhaltigkeitskapitel im Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA. Deutlich wurde, dass sich die EU mit diesem Text voller unverbindlicher und nicht-einklagbarer Versprechen nicht verpflichtet fühlt, essenzielle Umweltmaßnahmen durchzusetzen. Sie scheitert auch daran, die zahlreichen Bedrohungen durch TTIP für die Umwelt zu benennen oder konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, um diese Gefahren abzuwenden. Keine Passage in diesem Kapitel würde die Tatsache ändern, dass TTIP es Konzernen wie Shell, BASF und Volkswagen ermöglichen würde, Regulierungen zum Schutz der Umwelt und des Klimas vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Gleichzeitig gibt es keinen verbindlichen Durchsetzungsmechanismus für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Gäbe es einen solchen, wäre er automatisch schwächer als die Rechte der Investoren, die ihnen durch das Konzernklagerecht garantiert sind.
Zudem werden die vorliegenden Pläne zu erhöhter Förderung und Export von Öl und Gas führen – und nicht zur Förderung der Erneuerbaren Energien oder der Energieeffizienz. Und das trotz der gesetzten Ziele, Treibhausgasemissionen bis 2020 herabzusetzen. Dem Vorschlag kann also nur die Note „mangelhaft“ ausgestellt werden.
Ein Blick auf das Nachhaltigkeitskapitel im Handelsabkommens der EU mit Kanada, das sogenannte CETA: Hier liegt der fertig verhandelte Text bereits seit September 2014 vor. Optimistisch stimmt, dass „Gute Arbeit“ und die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen im CETA-Vertragstext als Ziele genannt werden. Allerdings fehlen im Kapitel „Handel und Arbeit“ Mechanismen, um das Ziel guter Arbeit gegenüber Investoren wirksam durchzusetzen. Für den Fall des Verstoßes sind keine Strafen vorgesehen, und zwar auf Wunsch der EU – Konflikte sollen im Konsens gelöst werden. Die Ziele sind folglich eher unverbindliche Appelle.
Auch das Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung bleibt durchgehend unverbindlich und verwendet Begriffe, die niemanden tatsächlich zur Nachhaltigkeit verpflichten. Dialog, Konsultation, Förderung, Bemühen, freiwillige Labels, Prüfungen und Berichte, Transparenz und öffentliche Beteiligung – das sind die Schlüsselwörter im Vertragstext, wenn es um Nachhaltigkeit geht. Gleiches gilt für das Kapitel Handel und Umwelt, das ähnlich schwach formuliert ist. Auch hier finden sich keine konsequenten und durchsetzbaren Pflichten zum Umweltschutz.
Dieses Vorgehen in den derzeitigen Handelsabkommen der EU spiegelt sich auch in ihrer im Oktober 2015 veröffentlichten Handelsstrategie wieder: Zwar liest sich die Strategie in ihrer Rhetorik gut und die Kommission scheint auf die große öffentliche Kritik an ihrer Politik der vergangenen Jahre zu reagieren, doch sie bleibt nach wie vor oberflächlich. Das Hauptziel der europäischen Handelspolitik ist unverändert Marktöffnung zur Wachstumssteigerung. Die Strategie nennt auch nachhaltige Entwicklung und Einhaltung der Menschenrechte als Ziele, erklärt aber nicht, wie diese verbindlich verwirklicht und eingehalten werden sollen.
Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals). Wie diese konkret mit der neuen EU-Handelsstrategie umgesetzt oder zumindest kompatibel gemacht werden sollen, bleibt aber offen.
Zahnloser Tiger? UN Binding Treaty
Nach diesem „reality check“ der derzeitigen EU-Handelspolitik muss man als aufrechter Handelsteilnehmer oder kritischer Verbraucher dennoch nicht verzweifeln: Es bewegt sich sehr wohl etwas in der internationalen Wirtschaftspolitik.
2011 vereinbarten die Vereinten Nationen (UN) Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechen. Diese sollen die Menschenrechte schützen – sie legen fest, dass Unternehmen Menschenrechte respektieren und Staaten sicherstellen müssen, dass bei Verstößen Zugang zu juristischer und nicht-juristischer Hilfe geschaffen wird. Die UN-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese Leitprinzipien national umzusetzen. So gibt es seit Ende 2014 in Deutschland durch Federführung des Auswärtigen Amtes den sogenannten Nationalen Aktionsplan (NAP-Prozess). Der Haken an der Sache: Die Leitprinzipien sind freiwillig und keine rechtsverbindlichen Regelungen.
Deshalb gehen die UN nun einen Schritt weiter. Im Juli 2015 traf sich – initialisiert von Ecuador und Südafrika – erstmals eine Arbeitsgruppe zu transnationalen Konzernen und Menschenrechten, um über einen dreijährigen Zeitraum ein rechtsverbindliches Abkommen – ein binding treaty – zu erarbeiten. Weltweit fordern zivilgesellschaftliche Gruppen seit Jahrzehnten genau das und haben sich nun in einer Treaty Alliance zusammengeschlossen, um den Fortgang der Verhandlungen zu begleiten. Sollte der Abschluss eines solchen Abkommens tatsächlich gelingen, wäre das ein ganz neues Kapitel in der internationalen Politik und ein Meilenstein für die Einhaltung und Umsetzung von Menschenrechts- und Umweltschutz.
Umso ärgerlicher ist es, dass dieser Prozess gerade von den Staaten ignoriert wird, die über die größte Anzahl von transnationalen Konzernen verfügen. Gleich beim ersten Treffen der UN-Arbeitsgruppe glänzten die USA, Kanada, Großbritannien, Australien und auch Deutschland durch Abwesenheit. Die EU-Delegation nahm nur teilweise an den Sitzungen teil und brachte sich kaum ein. Niemand muss sich also wundern, dass sich die Anliegen des binding treaty weder in CETA, TTIP, den diversen EPA mit afrikanischen Ländern noch in der Handelsstrategie der EU wieder finden.
Silberstreifen am Horizont?
Aber können die „big player“ langfristig die Augen vor den immer lauter werdenden Forderungen nach einer „besseren Handelspolitik“ verschließen? Erst im Frühjahr lehnten die Abgeordneten im Europäischen Parlament einen Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Konfliktmineralien ab. Stärkster Kritikpunkt war wieder einmal die Freiwilligkeit. Dabei veröffentlichen nur vier Prozent der 330 befragten Unternehmen freiwillig, ob die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette für Konfliktmineralien erfüllt wurden. Statt Freiwilligkeit forderten die Parlamentarier mehr Verbindlichkeit – sie suchen nun im Trialog mit Unternehmen und Kommission nach einer neuen Lösung. Ein hoffnungsvolles Zeichen.
Noch besser: Im Oktober demonstrierten rund 250.000 Menschen in Berlin gegen TTIP und CETA und für eine nachhaltige, gerechte Handelspolitik. Es war wahrscheinlich die größte Demonstration in Deutschland der letzten zehn Jahre. Mit diesem neu erwachten Interesse an Handelspolitik ließe sich durchaus voran treiben, dass Unternehmen durch solche Abkommen nicht nur Rechte, sondern auch einklagbare Pflichten auferlegt bekommen. Denn offenbar lassen sich langfristig nur so Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen verhindern. Sind derartige Handelsverträge unterzeichnet, wird, anders als nach Paris, nicht mehr nachverhandelt – so steht es in den Verträgen.
Alessa Hartmann ist Referentin für internationale Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift e.V. und Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar und der AG Handel des Forums Umwelt und Entwicklung.
Zum Weiterlesen:
- Website der Treaty Alliance
- Alternatives Handelsmandat
- FDCL: „Unternehmensverantwortung ohne Pflichten? Verbindliche Regeln für Unternehmen – Schutz für Mensch und Umwelt“
- CoRA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung: „Steckbriefe UN-Leitprinzipien konkret“
- Analyse des TTIP-Nachhaltigkeitskapitels
- CETA-Vertragstext vom 26.09.2014
- EU-Kommission: „Trade4All – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“
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